Getrennte Entsorgung
Elektro- und Elektronikgeräte dürfen am Ende ihrer Lebensdauer nicht über den unsortierten Hausmüll entsorgt werden.
Besitzer von Altgeräten sind grundsätzlich verpflichtet, Elektro- und Elektronikaltgeräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen.
Dadurch können enthaltene Rohstoffe wiederverwendet oder recycelt und mögliche Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit reduziert werden.